Zuletzt aktualisiert am 31.01.2018 von Torsten
heute kamen die Pläne zu Statik zum Haus und der Energienachweis.
Zahlen über Zahlen.
Energieeinsparnachweis
nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 mit Verschärfung ab 2016
Bundesratsbeschluss \oOm 11 .10.2013
„Wohngebäude“
öffentlich rechtlicher Nachweis
nach dem „Monatsbilanzverfahren“ der DIN V 4108-6:2003-06
und Berechnung der Anlagentechnik nach DIN V 4701-10:2003-08