Zuletzt aktualisiert am 23.12.2016 von Torsten
Die Grundflächenzahl (BauNVO, § 19) gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf. Sie wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben:
- GRZ 0,3 = 30 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Für unser Grundstück könnt Ihr die Werte dem Online Formular entnehmen
oder auch mit Euren Werten berechnen:
Die Werte habe ich aus dem 3D Programm entnommen.
Achtet also bei der Planung im Vorfeld darauf, oder sprecht mit Eurem Architekten.
Wann ist eine Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) erlaubt?
Bei der Ermittlung der Grundflächen ist zu beachten, dass man nach §19 der Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche mit anrechnen muss. Die zulässige Grundfläche kann im Regelfall für alle eben genannten baulichen Anlagen um bis zu 50% überschritten werden (höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8). Also nach der Zusatzregel unterschritten.
4.2.2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB), Auszug B-Plan
Grundflächenzahl (GRZ)
§17 Abs. 1 BauNVO vorgegeben wird und der für allgemeine Wohngebiete bei ei-