Grundflächenzahl (GRZ) online errechnen

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Zuletzt aktualisiert am 23.12.2016 von Torsten

Die Grundflächenzahl (BauNVO, § 19) gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf. Sie wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben:

  • GRZ 0,3 = 30 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Für unser Grundstück könnt Ihr die Werte dem Online Formular entnehmen
oder auch mit Euren Werten berechnen:

Die Werte habe ich aus dem 3D Programm entnommen.
Achtet also bei der Planung im Vorfeld darauf, oder sprecht mit Eurem Architekten.


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Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) gem. BauNVO 1990 und 2013

Achtung! Die Kappungsgrenze liegt bei 0,8 (vgl. § 19 IV 2 BauNVO 1990/2013). Der prozentuale Zuschlag/die Kappungsgrenze können im Bebauungsplan in Einzelfällen geringer als 50% festgesetzt sein. Bitte überprüfen!

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Wann ist eine Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) erlaubt?

Bei der Ermittlung der Grundflächen ist zu beachten, dass man nach §19 der Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken die Grundflächen von Garagen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche mit anrechnen muss. Die zulässige Grundfläche kann im Regelfall für alle eben genannten baulichen Anlagen um bis zu 50% überschritten werden (höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8). Also nach der Zusatzregel unterschritten.

überbaute Fläche unseres Grundstücks

4.2.2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB), Auszug B-Plan

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die
Höhe baulicher Anlagen festgesetzt.

Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl, die sich gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO auf das jeweilige
Baugrundstück bezieht, wird im Geltungsbereich auf eine GRZ von 0,3 festge-
setzt. Damit befindet sich diese Festsetzung innerhalb des Rahmens, der durch
§17 Abs. 1 BauNVO vorgegeben wird und der für allgemeine Wohngebiete bei ei-
ner GRZ von 0,4 als Obergrenze liegt. Darüber hinaus entspricht die Grundflä-
chenzahl von 0,3 der diesbezüglichen Festsetzung des südlich angrenzenden
Bebauungsplans Nr. 9.
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